Besondere Ausgleichsregelung im EEG
Die EEG-Umlage ist stetig gestiegen und liegt mittlerweile bei rund einem Drittel der Gesamtbelastung beim Stromeinkauf eines Unternehmens. Damit erhöhen sich die Erzeugungskosten und es erfolgt eine Schlechterstellung der Wettbewerbsfähigkeit im immer globaler werdenden Markt.
Stromkostenintensive Unternehmen aus Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können nach den §§63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bei Vorliegen bestimmter Antragsvoraussetzungen eine deutliche Verringerung der EEG-Umlage erreichen. Gerade für mittelständische Unternehmen eröffnet sich hier die Chance, durch die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung die Energiekosten zu senken und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Voraussetzungen für die Besondere Ausgleichsregelung
- Unternehmen des produzierenden Gewerbes
(Liste 1 oder Liste 2 EEG 2017 Anhang 4) - Stromverbrauch über 1 GWh
- Stromkostenintensität min. 14% bzw. 20%
- Zertifizierung des Energie- oder Umweltmanagementsystems
Wenn die Voraussetzungen vollständig vorliegen, ist der Antrag bis zum 30.06. in jedem Jahr neu zu stellen. Aber auch in den Fällen, in denen die Antragsberechtigung nicht vorliegt, kann sich eine genaue Prüfung lohnen. Gerade bei Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit denen zukünftig die EEG-Umlage durch die Besondere Ausgleichsregelung reduziert werden kann.