Wirksamkeit einer Preishauptabrede bei zukünftigen Preisanpassungen
VfW Contracting intern I/2015 - Autor: Jakob Kottas

20
Mär
2015
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil von 14.05.2014 entschieden, dass eine Preisanpassungskausel auch dann der AGB-rechtlichen Kontrolle unterliegt, wenn sich Ausgangspreis und künftige Preisanpassungen aus ein und derselben Berechnungsformel ergeben. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist in einem solchen Fall lediglich die Ermittlung des Ausgangspreises als sog. Preishauptabrede der AGB-rechtlichen Kontrolle entzogen, nicht hingegen die Modalitäten für künftige Preisanpassungen, welche eine sog. Preisnebenabrede darstellen.
VfW Contracting intern I/2015 - Autor: Jakob Kottas
« Zurück zur Übersicht