Mieterstrom doch keine unselbständige Nebenleistung im Sinne des UStG!

15
Apr
2019
Ein Gastbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Karsten Ahrens im Blog der Anwaltskanzlei Fey Hill Bunnemann aus München.
Herr Rechtsanwalt Karsten erörtert die Frage, ob Strom aus einer Erzeugungsanlage vor Ort, die vom Anlagenbetreiber direkt an die Bewohner eines Wohnhauses geliefert wird (auch "Mieterstrom" genannt), der Umsatzsteuer unterliegt, oder ob dieser Strom eine unselbständige Nebenleistung zur Vermietung ist.
« Zurück zur Übersicht