Bundesregierung beschließt: Eigenerzeugungsprivileg wird weitgehend gestrichen
Eine Ausnahmeregelung soll allerdings für Anlangen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gelten, für die ein reduzierter Satz von 70 % der EEG-Umlage vorgesehen ist. Überraschend sind die Aussagen des Kabinetts im Hinblick auf die EEG-Umlage-Befreiung von Alt-Anlagen. Entgegen den Aussagen des Koalitionsvertrages wird der Bestandsschutz nun doch in Abrede gestellt. Dem Papier zufolge „wird die Begünstigung des Jahres 2013 in Höhe der EEG-Umlage von 5,28 ct/kWh fortgeschrieben“.
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