BAFA versendet ab 25.11.2014 Teilrücknahmebescheide zum EEG 2012
Das BAFA begründet die anteilige Nachzahlung der EEG-Umlage mit einem Hinweis auf den Beschluss der EU-Kommission (Pressemeldung vom 25.11.2014), da die bisherigen Begrenzungen auf Grundlage des EEG 2012 insofern unverhältnismäßig sind, als sie die für Energiebeihilfen zulässigen Beihilfeintensitäten übersteigen (Hinweis auf Artikel 3 der Kommissionsentscheidung). Des Weiteren weist das BAFA darauf hin, dass man sich die Erhebung der in 2013 und 2014 tatsächlich von einem Unternehmen gezahlten EEG-Umlage vorbehalte.
Laut Pressemeldung der EU-Kommission hatte diese mit dem Beschluss die eingehende Prüfung des EEG 2012 abgeschlossen. Es wurde erklärt, dass nur „ein kleiner Teil“ der gewährten Beilhilfen zurückzuzahlen sei, soweit dieser den nach den EU-Beihilfevorschriften zulässigen Betrag überstieg und damit den Wettbewerb verfälschte. Der überwiegende Teil der stromintensiven Unternehmen gewährten Begrenzung der EEG-Umlage stehe aber mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang.
Die neu zuständige EU-Kommissarin Margarethe Vestager betonte ihren Fokus auf die Balance zwischen der Förderung der erneuerbaren Energien, deren Finanzierung und dem Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
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