Spitzenausgleich zur Strom- und EnergieSt auch für 2019 gesichert
Die Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier. Hierdurch ist der Spitzenausgleich zur Strom- und Energiesteuer auch im Jahr 2019 für die Unternehmen möglich. Der Bekanntmachung liegt die Feststellung zugrunde, dass die deutsche Wirtschaft die Vereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz auch im Jahr 2017 erfüllt hat.
Durch die Bekanntmachung können erwartete Entlastungspotentiale auch im Jahr 2019 bereits bei der Festsetzung der Vorauszahlungen zur Strom- und Energiesteuer berücksichtigt werden.
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Entlastungsmöglichkeiten im Bereich der Strom- und Energiesteuer zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern an.