Die Verbesserung der Eigenkapitalquote ist eines der vordringlichen Ziele deutscher und internationaler Unternehmen. Dazu entwickeln Bilanzierungsfachleute sogenannte Off-Balance-Strategien, um Vermögens- und Schuldposten möglichst aus der Bilanz zu verbannen.
Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Industriekunden hat gerade in eine neue Energieerzeugungsanlage für 500 GE investiert. Er hat die Mittel zur Beschaffung dieser Anlage ganz normal von seiner Hausbank zu einem vernünftigen Zinssatz aufgenommen.
Aus der Bilanz ergibt sich eine Eigenkapitalquote (Quotient aus Eigenkapital und Bilanzsumme) von 31,25 %. Für ein deutsches Unternehmen eine ordentliche Zahl.
Was wäre aber, wenn Ihr Industriekunde stattdessen eine Contracting-Lösung wählt, die so gestaltet ist, dass weder die Energieerzeugungsanlage mit 500 GE noch die Bankverbindlichkeiten mit 500 GE in die Bilanz einfließen?
Die Eigenkapitalquote beträgt in diesem Fall 37,04 % - eine Verbesserung um mehr als 5 %-Punkte, und das sind Welten! Natürlich ist nicht in jedem Projekt ein solches Potenzial enthalten. Aber auch kleine Verbesserungen sind ein wesentlicher Anreiz, über Contracting nachzudenken.
Vielfach wird die bilanzielle Behandlung von Contracting-Verträgen ohne vorherige Prüfung nach den Regeln für Leasing-Geschäfte vorgenommen. Dabei enthalten alle relevanten Bilanzierungssysteme vorgeschaltete Prüfroutinen, die zunächst die Frage beantworten, ob Leasing-Regeln überhaupt anwendbar sind.
Erst wenn man bei der Gestaltung der vertraglichen Grundlagen diese besonderen Regeln einbezieht, gelingt es, eine optimale vertragliche Gestaltung unter dem Aspekt "Off-Balance" zu finden.
Wir untersuchen laufend die bilanzrechtlichen Rahmenbedingungen, um in der Beratung von Contracting-Unternehmen und potenziellen Contracting-Nehmern optimale Strategien zur Umsetzung der bilanzpolitischen Ziele entwickeln zu können.